Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Kurier-, Transport- und Fulfillment-Leistungen zwischen der CROW | Berwanger & Lühr GbR (nachfolgend "CROW") und ihren Auftraggeber·innen (nachfolgend "Kund·in"), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kund·in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CROW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Das Zustandekommen eines Transportauftrages sowie dessen Durchführung unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils geltenden Fassung, soweit im Folgenden nicht abweichende Regelungen getroffen werden, sowie diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald CROW einen Transportauftrag (per Telefon, E-Mail, Registrierungsformular oder Onlineportal) ausdrücklich oder durch tatsächliche Ausführung annimmt. Angaben auf der Website, insbesondere zu Preisen und Verfügbarkeit, sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot seitens CROW dar.

§ 3 Leistungsumfang & Durchführung

CROW befördert Sendungen ausschließlich per Lastenrad im in der Preisübersicht angegebenen Kernliefergebiet Berlin, gegen gesonderte Vereinbarung auch darüber hinaus. Der genaue Leistungsumfang (Abholung, Transport, Zustellung, Zusatzleistungen wie Termin, Dokumentierte Zustellung, Depotgebühr etc.) richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste auf crowberlin.de/#preise. Der Transport wird durch die Gesellschafter von CROW, durch von CROW angestellte Kurier·innen sowie fallweise durch von CROW beauftragte Subunternehmer·innen auf Grundlage des HGB und dieser AGB durchgeführt.

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website veröffentlichten Preise, netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Registrierten Kund·innen mit erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird ein Skonto von 2% auf den Netto-Rechnungsbetrag gewährt, automatisch verrechnet mit dem Lastschrifteinzug. Die Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) für den Lastschrifteinzug beträgt mindestens einen (1) Bankarbeitstag; durch Erteilung des Mandats erklären sich Kund·innen mit dieser verkürzten Frist einverstanden.

§ 5 Verpackung & Kennzeichnung

Die Kund·in ist dafür verantwortlich, dass Sendungen transportgerecht und dem Inhalt entsprechend sicher verpackt sind. Zerbrechliche, temperaturempfindliche oder anderweitig besonders schutzbedürftige Güter sind als solche zu kennzeichnen und entsprechend zu verpacken. CROW haftet nicht für Schäden, die auf eine unzureichende oder für den Transport ungeeignete Verpackung zurückzuführen sind.

§ 6 Besondere Zusatzleistungen

Geldauslage: Verauslagt CROW auf Wunsch der Kund·in Bargeld (z.B. für Nachnahme oder Einkäufe), erfolgt die Abrechnung gemäß der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste je 50 € Auslage. Die Kund·in erstattet ausgelegte Beträge unverzüglich mit der nächsten Rechnung.

Depotgebühr: Wird eine Sendung auf Wunsch der Kund·in vorübergehend bei CROW eingelagert, erfolgt dies versichert und wird gemäß Preisliste je Nacht und Sendung berechnet.

Dokumentierte Zustellung: Bei dieser Zusatzleistung liest die Kurier·in das Schriftstück gegen und unterzeichnet die verifizierte Kopie. Auf Wunsch der Kund·in bezeugt CROW im Bedarfsfall auch vor Gericht, dass das unterschriebene Schriftstück zugestellt wurde.

Zuschlag außerhalb der Geschäftszeiten: Lieferungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie an Feiertagen in Berlin sind nur auf Anfrage möglich und werden mit einem Aufschlag von 50% auf den Nettopreis gemäß Preisliste berechnet.

§ 7 Erfüllung des Transportauftrags

Der Transportauftrag gilt als abgeschlossen und erfüllt, wenn die Kuriersendung an die Empfangsberechtigten ausgeliefert wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kund·in bei der Auftragserteilung wird die Abholung und/oder Auslieferung der Sendung durch Unterschrift der sendenden und/oder empfangenden Person bestätigt, auch stellvertretend für Unternehmen und juristische Personen. Den Empfangenden der Sendung steht es frei, diese bei Annahme und im Beisein der Kurier·in auf Beschädigung zu überprüfen; eine nachträgliche Reklamation unterliegt der Beweispflicht der Kund·in.

§ 8 Nicht abhol- oder zustellbare Sendungen

Ist eine Sendung nicht abhol- oder zustellbar, versucht CROW, mit der Kund·in Rücksprache über das weitere Vorgehen zu halten. Ist eine Abholung nicht möglich, gilt der Transportauftrag als abgeschlossen; die dadurch entstandene Fehlanfahrt wird mindestens mit dem Grundpreis für einen Transportauftrag gemäß der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste berechnet und ist von der Kund·in zu begleichen.

§ 9 Haftung

Für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes haftet CROW nach den gesetzlichen Vorschriften des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (§§ 407 ff. HGB), insbesondere den dortigen Haftungshöchstgrenzen (§ 431 HGB: 8,33 Sonderziehungsrechte je kg Rohgewicht der Sendung), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden haftet CROW nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Transportgut mit einem den üblichen Rahmen übersteigenden Wert ist vor Beauftragung gesondert anzugeben; für solches Gut kann eine zusätzliche Transportversicherung vereinbart werden.

§ 10 Gefahrgut & ausgeschlossene Güter

Vom Transport ausgeschlossen sind Güter, deren Beförderung gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, sofern hierfür keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde (z.B. UN3373-zertifizierte biologische Proben gemäß den Angaben im Bereich Medizin). Die Kund·in ist verpflichtet, CROW vor Übergabe auf jegliche Besonderheit der Sendung hinzuweisen, die für Transport, Lagerung oder Sicherheit relevant sein könnte.

§ 11 Lieferzeiten

Angegebene Lieferzeiten und Zeitfenster ("Termin", "Termin Plus") sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. CROW haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen, extreme Witterung oder sonstige von CROW nicht zu vertretende Umstände.

§ 12 Reklamationen

Erkennbare Schäden oder Verluste sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung bzw. vorgesehener Zustellung, bei CROW anzuzeigen. Spätere Anzeigen können die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren oder ausschließen.

§ 13 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Transportauftrag beträgt ein (1) Jahr gemäß § 439 HGB. Sie beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens jedoch mit der Zustellung der Sendung; bei Verlust der Sendung mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlustes. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Regelverjährung von drei (3) Jahren.

§ 14 Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Juli 2026